Springe direkt zu: Contentbereich, Hauptnavigation, Suche
Sie sind hier:
Gemeinwohlinteressen sollten Vorrang vor Partikularinteressen haben. Für meine Arbeit im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages habe ich mir vorgenommen, Unternehmenssteuern und Umsatzsteuern auf diesen Leitgedanken hin zu überprüfen. Denn die aktuelle Steuerstruktur ist gespickt mit den Ergebnissen erfolgreicher Lobbyarbeit. Das reicht vom aktuellen Fall der ermäßigten Umsatzsteuer für die Hotellerie bis zur Steuerfreiheit der Nacht-, Schicht-, Sonn- und Feiertagszulagen bei der Lohn- und Einkommenssteuer, die bereits 1940 eingeführt wurde. Letztere ist jedoch steuersystematisch falsch und hat für die Beschäftigen eine eher negative Lenkungswirkung.
Bei den Unternehmenssteuern geht es mir darum, wirklich eine gleichmäßige Belastung aller Unternehmen herbeizuführen. So ist nicht einzusehen, warum große Unternehmen und Konzerne durch Internationalisierung und der damit verbundenen Möglichkeit zur Steueroptimierung durch legale Gewinnverlagerung in Drittländer weniger Steuern zahlen als kleine und mittlere Unternehmen. Dazu kommt die Notwendigkeit, die überwiegende Anzahl an Personen-Unternehmen und vor allem auch so genannter "Freiberufler" den in Kapitalgesellschaften organisierten Unternehmen gleichzustellen. Das gilt vor allem für die Gewerbesteuer – eine Unternehmenssteuer, die heute sehr ungleichgewichtig erhoben wird. Dieses ist auch zur Verstetigung der Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen notwendig, die unabhängig von der gesellschaftsrechtlichen Form der Unternehmen eine Einnahme aus unternehmerischer Tätigkeit brauchen. Dabei soll aber eine Substanzsteuer vermieden werden – vielmehr müssen Kommunen mit den konjunkturellen Schwankungen ihrer Einnahmen zu Recht kommen – und in guten Jahren zurücklegen anstatt gerade dann extensiv finanzielle Verpflichtungen einzugehen, die in schlechten Jahren zur erhöhten Schuldenaufnahme führt.
Das aktuelle Tableau der Umsatzsteuer ist gespickt mit Ausnahmen, die einer kritischen Überprüfung nach Steuerungswirkung und Nachhaltigkeit in keinster Weise standhalten. Hier ist eine Bereinigung unabdingbar, wobei das Ziel nicht die Erhöhung der Steuereinnahmen des Staates sondern eine gerechtere Steuerlast ist. Gerade wenn die Ungerechtigkeiten in der Einkommenssteuer ("Mittelstandsbauch", "kalte Progression") beseitigt werden sollen, braucht der Staat zur Kompensation an anderer Stelle einen Ausgleich. Idealerweise durch die Abschaffung der ungerechtfertigten Bevorzugung einzelner Klientel, auch bei der Umsatzsteuer.