Logo der BundestagsfraktionClaim Dr. Thomas Gambke

Nachgefragt

Kleine und Große Anfragen sowie schriftliche Fragen an die Bundesregierung

24. Mai 2011

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage "Maßnahmen zur Vermeidung von Umsatzsteuerbetrug"

Im Bereich der Umsatzsteuer gibt es immer wieder Meldungen über einzelne Betrugsfälle, die einen enormen Steuerausfall zur Folge haben. Dennoch sieht die Bundesregierung keinen akuten Handlungsbedarf.mehr

20. Mai 2011

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage "Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage"

Die Bundesregierung lehnt den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission für eine GKKB ab. Als Grund nennt sie insbesondere die Konsolidierung, also die Verteilung des Steueraufkommens auf die einzelnen Mitgliedstaaten.mehr

28. April 2011

Kleine Anfrage "Maßnahmen zur Vermeidung von Umsatzsteuerbetrug"

In Deutschland wird zur Vermeidung von Umsatzsteuerbetrug besonders mit dem Reverse-Charge-Verfahren reagiert. So soll besonders Ketten- oder Karusselbetrug im Bereich der Umsatzsteuer verhindert werden. Der Bundesrechnungshof hat in verschiedenen Berichten weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen angeregt. mehr

27. April 2011

Kleine Anfrage "Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage"

Die Europäische Kommission legte am 16. März 2011 einen Richtlinienvorschlag
für eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage
(GKKB) vor. Diese einheitlichen Regeln könnten in der EU tätige Unternehmen anwenden, um ihre steuerpflichtigen Gewinne zu berechnen.Wir wollen die Haltung der Bundesregierung zu den Plänen der EU erfahren und wissen, wie der politische Prozess weitergehen wird.mehr

18. Februar 2011

Kleine Anfrage "Grünbuch der EU-Kommission zur Reform der Mehrwertsteuer"

Am 1. Dezember 2010 hat die Europäische Kommission ein Grünbuch „Über die Zukunft der Mehrwertsteuer – Wege zu einem einfacheren, robusteren und effizienteren MwSt.-System“ veröffentlicht. Darin bemängelt die EU-Kommission besonders die Komplexität des bestehenden Systems, die hohen Befolgungskosten für Unternehmen und die Betrugsanfälligkeit des aktuellen Systems.mehr

5. August 2010

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage "Wirkung der umsatzsteuerlichen Freigrenze von 17 500 Euro"

Laut Bundesregierung wird durch die umsatzsteuerliche Freigrenze für Kleinunternehmer in erster Linie der Verwaltungsaufwand für Kleinunternehmer und die Finanzverwaltung reduziert. Für Kleinunternehmer wird wegen des hiermit verbundenen geringeren Verwaltungsaufwandes der Anreiz gesenkt, die angebotene Leistung auf dem Schwarzmarkt zu vertreiben.mehr