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24. November 2011

Landshut stärken – warum die Rücknahme der Gewerbesteuersenkung richtig ist

Zur Forderung der Grünen Stadtratsfraktion nach einer Erhöhung der Gewerbe- und Grundsteuer erklärt Dr. Thomas Gambke, Mitglied des Deutschen Bundestages und Mitglied des Finanzausschusses:

Der Haushalt der Stadt Landshut ist einer äußerst schwierigen Situation. Landshut ist unter jahrelanger Regierungshoheit der CSU eine der höchstverschuldeten Städte Bayerns. Für die leeren Kassen der Stadt sind nicht zuletzt auch die Konjunkturpakete und Steuersenkungen der Schwarzgelben Koalition verantwortlich. Diese haben zu systematischen Steuerausfällen allein für Städte und Gemeinden in Deutschland von insgesamt 5,7 Milliarden Euro geführt. Für Landshut bedeutet das – konjunkturunabhängig – eine Steuermindereinnahme von in der Größenordnung 4 Millionen Euro pro Jahr. Gleichzeitig wachsen Ausgaben im sozialen Bereich, die von der Berliner Gesetzgebung bewirkt werden: Kosten der Unterkunft, Jugendsozialhilfe, Bereitstellung von Krippenplätzen. Wichtige Investitionsvorhaben zur Sanierung der öffentlichen Gebäude, vor allem Schulen mussten bereits in den letztjährigen Haushalten und ganz besonders in diesem Jahr gestreckt werden oder sogar ganz gestrichen werden. Die Stadt Landshut braucht eine Stärkung ihrer Finanzkraft, um die von uns Bürgern an die Stadt übertragenen Aufgaben zu erfüllen.

Die Senkung der Gewerbesteuerhebesatzes von 400 auf 380 Prozent wurde 2008 nur unter der Maßgabe beschlossen, dass diese in schwierigen Zeiten für die Stadt wieder zurückgenommen würde. Wer sich wie Herr Prof. Dr. Küffner in der aktuellen desaströsen Situation Landshuts der Rücknahme von Steuererleichterungen verschließt tritt das Gebot einer nachhaltigen Finanzpolitik mit Füßen. Auch ist die vorgeschlagene Rückführung des Hebesatzsatzes auf 400 Prozent bei Gewerbesteuer für die Wirtschaft vertretbar. Der Mittelstand ist in weiten Teilen nicht betroffen. Denn alle Personengesellschaften wie zum Beispiel eine GmbH und Co. KG werden wegen der vollen Anrechenbarkeit der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer keine zusätzlichen Steuern entrichten müssen. Auch für Kapitalgesellschaften bedeutet die Maßnahme nur eine moderate Belastung: So würden auf einen Gewinn von 100 Euro 14 statt 13,30 Euro Gewerbesteuer entfallen – also lediglich 70 Eurocent mehr. Bei den sprudelnden Gewinnen der Kapitalgesellschaften – das sind vor allem große Unternehmen – muss endlich nach dem Grundsatz "Starke Schultern müssen auch mehr tragen" gehandelt werden.

 

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