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30. September 2011

Breitband als Daseinsvorsorge gesetzlich festschreiben

Zum Thema Breitbandausbau in ländlichen Regionen erklärt Dr. Thomas Gambke, MdB Bündnis90/Die Grünen und Mitglied im Finanzausschuss:

„Der Anspruch auf einen Breitbandanschluss für jeden Haushalt ist machbar. Das gilt insbesondere auch für ländliche Regionen“, so Dr. Thomas Gambke. Die Grüne Bundestagsfraktion hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Möglichkeiten einer gesetzlichen Regelung für die Breitbandversorgung zu prüfen. Das Ergebnis ist eindeutig. Ein gesetzlich geregelter Universaldienst von 6 Mbit/s ist möglich. „Die Staatsregierung in München hat viel zu lange darauf gesetzt, dass sich das Thema irgendwie von selbst regelt“, erläutert Gambke.

Dabei sei ein schneller Internetanschluss heute eine Frage der öffentlichen Daseinsvorsorge. „Wenn Schüler für ihre Hausaufgaben Informationen aus dem Internet brauchen, spätestens dann muss ein Internetanschluss eine Gemeinschaftsaufgabe werden“, so der Abgeordnete. Es könne nicht länger hingenommen werden, dass knapp vier Millionen Haushalte in Deutschland noch immer keinen ausreichenden Zugang zum Internet haben.

Auch in Niederbayern und der Oberpfalz gebe es noch viele weiße Flecken auf der Breitbandkarte. Die Kommunikationsindustrie habe eben nicht die öffentliche Daseinsvorsorge, sondern allein den eigenen Unternehmensgewinn als Ziel. „Deswegen haben wir in der Bundestagsfraktion entschieden, dass wir für einen gesetzlich geregelten Universaldienst eintreten, um damit besonders die heute noch unterversorgten Gebiete mit ausreichenden Datenverbindungen zu versorgen“, so Gambke.

Der Ausbau solle technologieoffen sein, könne also über Glasfaserkabel, Funk oder andere Technologien erfolgen. „Wir streben einen Ausbau über Glasfaserverbindung an, aber gerade für die in Niederbayern anzutreffenden sehr kleinen Ansiedlungen mit nur einigen wenigen Haushalten müssten auch andere Übertragungstechnologien angewendet werden. „Als einzige Fraktion im Bundestag haben wir den Mut Zahlen zu nennen“, so Gambke. „Wir wollen 6 Mbit als Grundversorgung.“ Falls die Entwicklung zu höheren Bandbreiten voranschreitet, soll die Universaldienstregelung angepasst werden.

Finanziert werden soll der Universaldienst über einen Unternehmensfonds, wie es bereits für andere Dienste im Telekommunikationsgesetz vorgesehen ist. „In Zeiten äußerst knapper öffentlicher Haushalte ist es wichtig aufzuzeigen, wie neue Maßnahmen finanziert werden sollen“, so Gambke. „Hier wollen wir die Unternehmen in die Pflicht nehmen.“ Um dabei Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, müssen flankierende Maßnahmen wie regionale Ausschreibungen und gebündelte Angebote mehrerer Unternehmen möglich sein.

„Wir wollen eine Lösung, die den Wettbewerb auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt stärkt und gleichzeitig dafür sorgt, dass so schnell wie möglich alle Haushalte mit dem schnellen Internet versorgt werden“, so Gambke. „Das ist besonders für den ländlichen Raum hier in Bayern von großer Bedeutung

 

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