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Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
Wir Grüne begrüßen vom Grundsatz her die Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie. Die Erweiterung der Amtshilfe innerhalb der EU auf alle Steuern und Abgaben ist sinnvoll und notwendig. Auch die Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den Steuerbediensteten in den einzelnen Mitgliedsstaaten, die Vereinfachung des Zustellungsverfahrens und die Schaffung eines wirksameren Beitreibungs- und Sicherungsverfahrens ist für die Sicherung der Steuereinnahmen in Deutschland wie auch bei den europäischen Partnern wichtig.
Wir sehen jedoch Verbesserungsbedarf in der praktischen Umsetzung bei der Bundesrepublik im Bereich der Zusammenarbeit europäischer Steuerbehörden. So wurde 2010 ein Drittel aller Amtshilfeersuchen im Bereich der Umsatzsteuer von den deutschen Behörden außerhalb der vorgegebenen Dreimonatsfrist beantwortet. Die Bundesregierung ist also aufgefordert auch ohne Anstoß der EU für weitere Verbesserungen im Bereich der gemeinschaftlichen Steuerbeitreibung zu sorgen und mit gutem Beispiel voranzugehen.
Das Gesetz enthält neben der Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie eine Reihe weiterer steuerlicher Änderungen:
So nimmt die Bundesregierung die sogenannte Sanierungsklausel mit diesem Gesetz zurück. Anfang des Jahres hatte die EU-Kommission die Sanierungsklausel für unvereinbar mit den EU-Beihilferegeln erklärt. Die Sanierungsklausel besagt, dass eine Körperschaft trotz Beteiligungserwerb zum Verlustvortrag berechtigt sein kann, wenn sie zum Zweck einer Sanierung erfolgt. Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz Ende 2009 hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung diese für die Krise konzipierte Maßnahme entfristet und die Kommissionsentscheidung provoziert.
Wir Grüne hatten schon bei der Einführung der Sanierungsklausel im Juli 2009 kritisiert, dass die Beibehaltung von Arbeitsplätzen nicht als zwingende Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Klausel enthalten ist. Dies muss jedoch ein wichtiges Motiv sein, um in Sanierungsfällen eine staatliche Unterstützung zu geben. Denn wenn im Wettbewerb Unternehmen scheitern, kann und darf der Staat im Prinzip nicht eingreifen. Deutschland hat im übrigen hervorragende Instrumente, vor allem die Regelungen zur Kurzarbeit, die es Unternehmen erlauben, Schwächephasen zu überstehen.
Laut Angaben der Bundesregierung wurde die Sanierungsklausel bisher auch eher in geringem Maße in Anspruch genommen: Für den Geltungszeitraum 2007 bis 2009 gab es 40 Begünstigte mit einem Gesamtvolumen von 1,78 Millionen Euro, heißt es in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken. Das spricht für eine eher begrenzte Wirkung der Sanierungsklausel. Gleichzeitig verspricht sich die Bundesregierung durch die Abschaffung der Sanierungsklausel steuerliche Mehreinnahmen von 445 Millionen Euro pro Jahr. Bei dieser Diskrepanz der Zahlen muss das Bundesfinanzministerium dringend Aufklärungsarbeit leisten.
Es ist richtig, dass die Sanierungsklausel aus dem Unternehmenssteuerrecht gestrichen wird. Wir Grünen teilen die Bedenken der EU-Kommission, dass diese Regelung eine ungerechtfertigte Subvention ist. Die schwarz-gelbe Bundesregierung trägt die Verantwortung dafür, dass die betroffenen Unternehmen jetzt kurzfristig Steuern zurückzahlen müssen.
Lassen Sie mich aber einen bedeutenden Gesichtspunkt hinzufügen: Wichtig für die Zukunft bei der Frage des Verlustübertrages im Sanierungsfall ist es – auch in Hinblick auf die Regelungen zum Mantelkauf – eine angemessene Regelung für die Übernahme von Technologieunternehmen zu finden. Typischerweise haben technologieorientierte Unternehmen eine lange Entwicklungszeit, in der erhebliche Verluste kumuliert werden. Dies führt dann häufig zu einem Wechsel der Eigentümer, die mit frischem Geld und neuen Unternehmenskonzepten einer Geschäftsidee zum Durchbruch verhelfen. In diesen Fällen muss ein Untergehen der in der Entwicklungsphase aufgelaufenen Verluste vermieden werden. Ich denke, dass wir uns mit diesem Thema noch einmal intensiver befassen müssen.
Die Bundesregierung könnte jedoch bereits in diesem Gesetz aktiv etwas für die kleinen und mittleren Unternehmen tun: Es wäre eine gute Gelegenheit um endlich die Grenze der Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer von 500.000 Euro zu entfristen. Nach geltender Gesetzeslage würde die Grenze ab nächstem Jahr auf 250.000 Euro sinken. Auch der Bundesrat hat sich bereits für eine Verlängerung im Rahmen dieses Gesetzes ausgesprochen. Diese Maßnahme wäre aus drei Gründen eine erhebliche Entlastung für die mittelständische Wirtschaft:
Denn dadurch werden gerade kleine Unternehmen vor Liquiditätsengpässen bewahrt . Sie sind so weniger durch eine schlechte Zahlungsmoral ihrer Kunden beeinträchtigt. Bei der Soll-Besteuerung müssen Unternehmen bei Zahlungsverzug durch den Kunden neben dem finanziellen Nachteil durch die verzögerte Zahlung auch die nicht durch eine Kundenzahlung gedeckte Umsatzsteuer an den Fiskus vorschießen.
Zweitens könnte der Bürokratieabbau und die Harmonisierung gefördert werden: Nach dem Bilanzrechtmodernisierungsgesetz besteht für Unternehmen mit einem Umsatz bis zu 500.000 Euro keine zwingende Buchführungspflicht. So wäre die Beibehaltung der befristeten Grenze im Umsatzsteuergesetz für die Harmonisierung von Vorschriften sinnvoll. Außerdem müssten betroffene Unternehmen und Finanzämter ihre derzeitige Praxis nicht wieder verändern.
Drittens würde die Betrugsbekämpfung verbessert: Mit einer Kopplung des Zeitpunktes der Möglichkeit zum Vorsteuerabzug an die Zahlung der Rechnung könnte auch der Umsatzsteuerbetrug eingeschränkt werden.
Es ist wichtig, dass für die Unternehmen und die Verwaltung zeitnah Planungssicherheit geschaffen wird. Wir Grünen haben die Beibehaltung der 500.000-Grenze schon im Steuervereinfachungsgesetz im Frühling dieses Jahres gefordert. Dies hat Schwarz-Gelb damals leider abgelehnt. Nun wird es allerhöchste Zeit, diese sinnvolle steuerliche Maßnahme auch für die Zukunft zu bewahren.
Zu guter letzt führt diese steuerliche Maßnahme auch nicht zu dauerhaften Steuerausfällen, da sich nur der Zeitpunkt der Umsatzsteuerzahlung verschiebt. Das zeigt: Die Bundesregierung könnte durchaus mit intelligenten Maßnahmen die Rahmenbedingungen für die kleinen und mittleren Unternehmen verbessern ohne den Haushalt zu belasten. Da braucht es keine riesen Steuergeschenke auf Pump à la FDP.
Vielen Dank.