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Zur geplanten morgigen Veröffentlichung des Richtlinienvorschlags der Europäischen Kommission zur Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) erklärt Dr. Thomas Gambke MdB:
Wir begrüßen, dass die EU-Kommission einen Richtlinienentwurf zur "Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage" (GKKB) vorlegen wird. Diese einheitlichen Regeln können in der EU tätige Unternehmen anwenden, um ihre steuerpflichtigen Gewinne zu berechnen. Die GKKB ist eine wichtige Maßnahme zur Bekämpfung der Steuergestaltung und schafft Transparenz bei der Körperschaftsteuer in der EU.
Sie kann jedoch nur wirksam werden, wenn diese verpflichtend für die Unternehmen eingeführt wird und nicht lediglich als Option. Eine Wahlmöglichkeit zwischen europäischer und nationaler Regelung stellt ein weiteres Einfallstor für Steuertricks dar und führt im Ergebnis zu einer Verminderung der Steuereinnahmen. Auch die Konsolidierung ist ein wichtiges und unverzichtbares Element der GKKB um die Steuergestaltung effizient bekämpfen zu können.
Die Bundesregierung muss ihren Einfluss in der EU nutzen, um ein durchdachtes Konzept der GKKB umzusetzen, das dem Ziel der Bekämpfung von Steuergestaltung Rechnung trägt. Zudem sollte bei der Ausgestaltung der gemeinsamen Bemessungsgrundlage darauf geachtet werden, dass kleine und mittlere Unternehmen gegenüber Konzernen nicht benachteiligt werden.
Einen wesentlichen weiteren Schritt sehen wir in der Harmonisierung der Steuersätze, um den Steuerwettbewerb in der EU zu reduzieren. Hier sollte ein Korridor für die Körperschaftsteuersätze festgelegt werden, ähnlich dem Prinzip eines Korridors bei der Mehrwertsteuer in den EU-Mitgliedstaaten.