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Zum Scheitern des Vermittlungsverfahren zur Hartz IV-Reform in der Nacht vom 8.2.2011 erklärt Dr. Thomas Gambke, MdB, Bündnis 90/Die Grünen:
"Ich halte es für ein Desaster, dass in Berlin keine Einigung erzielt werden konnte", erklärte der niederbayerische Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gambke. Das Bundesverfassungsgericht hatte vor einem Jahr die Ermittlung der Regelsätze für verfassungswidrig erklärt. Hier hat Ursula von der Leyen schlicht nicht geliefert. "Wir Grünen können und dürfen einer Vereinbarung nicht zustimmen, bei der in diesem Punkt nicht eine klare, verfassungsfeste Regelung gefunden wird", so Gambke. Denn das Existenzminimum darf nicht auf Basis der Ausgaben von Haushalten ermittelt werden, die selbst nur das Existenzminimum haben. Das ist bei dem Vorgehen der Bundesregierung derzeit nicht gewährleistet. "Wir Grüne werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, faire Löhne zu erreichen und die Berechnung der Regelsätze verfassungsfest zu machen", so Gambke.
In den Verhandlungen habe die Bundesregierung zudem versucht, sich mit Angeboten an die Kommunen für die Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter die Zustimmung der Länder zu erkaufen. "Für uns ist es nicht akzeptabel, zwischen den einzelnen Menschen und der Finanzsituation der Kommunen zu unterscheiden. Wir sind für beide", so Gambke weiter. Die Koalition habe an der Stelle ein Erpressungsmanöver versucht. In dem Paket, das Schwarz-Gelb angeboten hatte, waren Dinge, die gar nicht hinein gehörten. "Frau von der Leyen wird jetzt durchs Land laufen und so tun, als hätte sie das große Glück für die Kinder und die Kommunen erfunden. Aber es wird nicht davon ablenken können, dass die Regierungskoalition bei den Regelsätzen – der zentralen Frage der Verhandlungen – nicht zu Änderungen bereit war, welche die verfassungsrechtlichen Bedenken ernst genommen hätte", erklärte Gambke.