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27. Januar 2011

Körperschaftsteuer: Union und FDP haben Sanierungsklausel-Entscheidung der EU zu verantworten

Zur Entscheidung der EU-Kommission über die Europarechtswidrigkeit der Sanierungsklausel im deutschen Körperschaftsteuerrecht erklären Kerstin Andreae, Sprecherin für Wirtschaftspolitik, und Thomas Gambke, Mitglied im Finanzausschuss:

Die Entscheidung der Kommission bedeutet vor allem für Sanierungsfälle aus den Jahren 2008 und 2009 zusätzliche finanzielle Belastungen. Es trifft Unternehmen, die im Vertrauen auf die Sanierungsklausel Verlustvorträge geltend gemacht haben. Die Verantwortung liegt bei Union und FDP. Schwarz-gelb hat mit der übereilten Entfristung der Sanierungsklausel im Wachstumsbeschleunigungsgesetz die Kommissionsentscheidung provoziert. Denn ursprünglich war die Sanierungsklausel als Krisenmaßnahme konzipiert worden.

Schwarz-Gelb darf die betroffenen Unternehmen jetzt nicht im Regen stehen lassen.  Arbeitsplätze, Standorte und Know-how müssen geschützt werden. Wir fordern eine Härtefallregelung bei Sanierungsfällen für solche Unternehmen, die durch die Rückzahlungsaufforderung in existenzbedrohende Schwierigkeiten kämen. Union und FDP dürfen nicht noch einmal versäumen sicherzustellen, dass eine solche Härtefallregelung auch europarechtlich Bestand hat.

 

 

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