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29. November 2010

DB sieht keine Notwendigkeit für WC und Warteraum - MdB Gambke fordert sanitäre Einrichtungen am Bahnhof Neufahrn

Zur Aussage der Deutschen Bahn, dass für den Bahnhof Neufahrn in Niederbayern nicht geplant sei, beheizte Warteräume oder sanitäre Einrichtungen bereitzustellen, erklärt Dr. Thomas Gambke, MdB:

Der Bahnhof in Neufahrn verfügt über keinen Warteraum und keine Toiletten. Das ist kein Ausnahmefall, wie die Bahn bestätigte. Auf der Strecke Regensburg – Landshut verfügen lediglich die Endbahnhöfe über Toiletten. Für eine Verbesserung der Bahnhofsausstattung sehe die Bahn derzeit aber keinen Handlungsbedarf, so der Konzernbevollmächtigte der Bahn in Bayern, Klaus-Dieter Josel. Der Konzernbevollmächtigte hatte auf eine Anfrage der niederbayerischen Grünen geantwortet. Die Bahn begründet den mangelnden Komfort mit unzureichender Wirtschaftlichkeit. Gambke kritisiert diesen mangelhaften Service scharf: "Es muss doch selbstverständlich sein, dass auf Bahnhöfen wie Neufahrn, der sowohl Endbahnhof für die Regionalbahnen Richtung Straubing und Bogen als auch für viele Regionalbahnen aus Regensburg ist, Toiletten vorhanden sein müssen."

Ferner fehle in Neufahrn ein beheizter Warteraum. Die Bahn erklärt hierzu, dass es einen Wetterschutz gebe. "Wie der aussehen soll, da kann ich nur rätseln. Sollen die Pendler etwa bei Regen und Schnee im Telefonhäuschen oder in der Unterführung zwischen den Bahnsteigen warten?" fragt sich Gambke. Angesichts der Tatsache, dass zwischen 5 Uhr morgens und 1 Uhr nachts regelmäßig viele Bahnfahrer unterwegs seien, sei Abhilfe dringend notwendig. Dies gelte besonders auch für die vielen Schülerinnen und Schüler. Nach einer Auswertung von Stiftung Warentest von 2008 von mehr als 70.000 Regionalzügen sind 14% der Regionalzüge mehr als 5 Minuten verspätet. (Die Deutsche Bahn veröffentlicht die Verspätungsstatistik nicht.) Und das bedeutet, dass jede Schülerin und jeder Schüler fast jede Woche einmal länger als 10 Minuten auf den Zug warten müsse. "Da ist die Forderung nach einem beheizten Warteraum und einer Toilette nur zu berechtigt!"

 

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